Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich

Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich. An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat er die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats vom 31.03.2021