Durch das Hintertürchen: Dramatische Kürzung bei der Kulturförderung

Gianluca Pardini | Geschäftsleitung IG Kultur Luzern

Mit der vorliegenden Botschaft zur Änderung des Kulturförderungsgesetzes soll der neue Finanzierungsschlüssel für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe zwischen der Stadt und dem Kanton Luzern gesetzlich verankert werden. Doch von der jährlichen Entlastung des kantonalen Budgets von rund 2,9 Millionen Franken bleibt für die Kultur nichts mehr übrig: Diese verschwinden klammheimlich in der Staatskasse. Es ist zu hoffen, dass das Kantonsparlament bei den anstehenden Beratungen mit entsprechenden Vorstössen Korrekturen vornimmt.

Bereits mehrmals hat die IG Kultur Luzern eindringlich auf die Gefahr von versteckten Kürzungen bei der kantonalen Kulturförderung hingewiesen – nun sind sie Tatsache. Bereits ab 2023 soll der Schlüssel zur Finanzierung des Zweckverbands grosse Kulturbetriebe (Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus der Schweiz, Lucerne Festival) zwischen Kanton und Stadt schrittweise bis 2025 auf ein neues Verhältnis von 60 Prozent zulasten des Kantons und 40 Prozent zulasten der Stadt Luzern gebracht werden. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die vorhandenen Mittel für die Kulturförderung und insgesamt auf die Unterstützung für Kultur.

Verschwunden in der Staatskasse

Mit dem neuen Verteilschlüssel wird die Staatskasse des Kantons Luzern ab 2025 jährlich um rund 2,87 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug erwähnt der Regierungsrat in der vorliegenden Botschaft zur Änderung des Kulturförderungsgesetzes, die Mittel wiederum für das Neue Luzerner Theaters und die vorgesehene Aufstockung der Betriebsmittel aufwenden zu wollen. Bis das Neue Luzerner Theater den Betrieb aufnimmt, versickern diese Mittel aber im kantonalen Finanzhaushalt. Zudem wird dieses schemenhafte Versprechen an besondere Bedingungen geknüpft: So dürfen die Betriebskosten des Luzerner Theaters den heutigen Umfang um nicht mehr als maximal 10 Prozent überschreiten und der Eigenfinanzierungsgrad muss verbessert werden. Bei der Vernehmlassung hat die IG Kultur Luzern bereits auf die vielen Fragezeichen bei der Einführung des neuen Finanzierungsschlüssels hingewiesen. Neben der ungünstigen Verschiebung der Zentrumslasten für die Standortgemeinden fehlen nun bis zur Realisierung des neuen Theaterprojekts fast 3 Millionen Franken für die Kultur.

Bei der Vernehmlassung hat die IG Kultur Luzern bereits auf die vielen Fragezeichen bei der Einführung des neuen Finanzierungsschlüssels hingewiesen. Neben der ungünstigen Verschiebung der Zentrumslasten für die Standortgemeinden fehlen nun bis zur Realisierung des neuen Theaterprojekts fast 3 Millionen Franken für die Kultur.

Gianluca Pardini | Geschäftsleitung IG Kultur Luzern
Geringschätzung für die Luzerner Kultur

Der Abbau in der kantonalen Kulturförderung ist ein absolutes No-Go und in keinem Fall hinnehmbar. Ein Einverständnis zum neuen Finanzierungsschlüssel wäre unserer Ansicht nach nur möglich gewesen, sofern die durch den neuen Finanzierungsschlüssel des Zweckverbands Grosse Kulturbetriebe freien Mittel wieder in die kantonale Kulturförderung zurückgeflossen wären. In der Botschaft und den Stellungnahmen zu den Vernehmlassungsantworten begnügt sich der Regierungsrat mit trockener Nüchternheit: «Die freiwerdenden kantonalen Mittel wurden zurückgeführt und stehen nicht mehr zu Verfügung», heisst es wiederholt. Die Verhältnisse sind mehr als deutlich: Die ausbleibende Erklärung für die massive Kürzung in der Kulturförderung kann als Votum der Geringschätzung für die Kultur im Kanton Luzern nicht missverstanden werden.

Eine verpasste Chance oder finanzpolitisches Kalkül?

Die Botschaft zum kantonalen Kulturförderungsgesetz kommt einer verpassten Chance gleich. Denn sie weicht in erheblichem Masse vom Vernehmlassungsentwurf ab: Von einer Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur definitiven Umsetzung der regionalen Kulturförderung wird vorläufig ganz abgesehen. Das ist bedauerlich, ist doch die gesetzliche Verankerung der regionalen Kulturförderung bereits ein langes politisches Versprechen. Die Regierung zieht es nun vor, sich in vertiefte Abklärungen mit den regionalen Entwicklungsträgern zu stürzen. Obwohl es der Entwurf der Botschaft bereits erlaubt hätte, eine Auslegeordnung einer kantonalen Strukturförderung für Kulturinstitutionen- und Festivals vorzunehmen. Zudem sind die Bedürfnisse des Luzerner Kulturwerkplatzes bekannt: Die Beteiligung der Gemeinden an Kulturinstitutionen, Festivals und am Filmschaffen mit überregionaler Bedeutung mit Strukturbeiträgen muss gesetzlich verankert werden. Wie sehr der Kanton jedoch an einer nachhaltigen kantonalen Strukturförderung interessiert ist, gilt es zunehmend zu hinterfragen. Denn wird Kulturpolitik weiterhin nach lediglich finanzpolitischen Grundsätzen betrieben, steuern wir in absehbarer Zeit in eine Sackgasse. Ob dann (grössere) Kulturprojekte überhaupt noch möglich sein werden?