Ein Meilenstein für die Kultur: die Botschaft zur Strukturförderung im Kanton Luzern
Der Luzerner Regierungsrat hat die Botschaft «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung von Februar bis Mai 2025 überarbeitet. Die IG Kultur Luzern hat sich am Vernehmlassungsprozess beteiligt und begrüsst die revidierte Vorlage, bei der Kanton und Standortgemeinden die Kosten je zur Hälfte tragen. Dank mehrjährigen trilateralen Leistungsvereinbarungen erhalten ausgewählte mittelgrosse Kulturbetriebe nachhaltige Unterstützung und verlässliche Planungssicherheit. Mit dem neuen Fördermodell anerkennt der Kanton die bedeutende Rolle der mittelgrossen Kulturbetriebe, die für die kulturelle Vielfalt im Kanton zentral sind, stärkt die Kultur in den Regionen und entlastet die Gemeinden. Die Verankerung der regionalen Strukturförderung im kantonalen Kulturförderungsgesetz ist wegweisend für die Kulturbetriebe im Kanton Luzern und die kantonale Kulturpolitik.
Das vom Kanton vorgeschlagene partnerschaftliche Modell und die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen haben bei den Vernehmlassungspartner:innen grosse Zustimmung erhalten. Auch der Auswahlprozess mit einem öffentlich publizierten Kriterienkatalog fand breite Anerkennung. Kritisiert wurde aber die zu schwache Einbindung der Standortgemeinden sowie die Zusammensetzung und der Aufgabenbereich der Kommission des neuen Fördergefässes sowie der Kriterienkatalog, unter andern von der IG Kultur Luzern. Zudem wünschte sich die IG Kultur Luzern die Kriterien genauer ausformuliert. Klärungsbedarf sah die IG Kultur Luzern auch bei den kleineren oder weniger finanzstarken Gemeinden mit mittelgrossen Kulturbetrieben.
In der überarbeiteten Vorlage wird präzisiert, dass die Standortgemeinden für ihren Beitrag weitere umliegenden Gemeinden oder Trägergemeinden zur Beteiligung der Kosten hinzuziehen können. Und es wird in der Botschaft unterstrichen, dass die neue Strukturförderung der Kultur ausschliesslich nutzen und keinem Kulturbetrieb finanzielle Nachteile bringen soll, was sehr erfreulich ist. Auch die anderen Punkte wurden in der revidierten Botschaft berücksichtigt, was die IG Kultur Luzern begrüsst. So wurde etwa der Kriterienkatalog geschärft und die besonders gewichteten Kriterien ausführlicher beschrieben. Auch die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, bzw. das Mitspracherecht der Gemeinden im Prozess wurde mit der neuen Vorlage verbessert und die Kommission setzt sich nun auch aus Fachpersonen zusammen. Das neue Modell sieht eine finanzielle Entlastung vieler Gemeinden vor sowie eine Mehrinvestition des Kantons in die Kultur von jährlich sechs Millionen Franken. Nach wie vor betont die IG Kultur Luzern, dass diese Beteiligung des Kantons nicht zu Sparmassnahmen seitens Gemeinden führen darf.
Auch positiv ist die Mitfinanzierung des Kantons für die Projekt- und Programmförderung in den Regionen, die «regionale Kulturförderung», ein wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft und auch Teil der Botschaft. Für die Mitfinanzierung der Projektförderung investiert der Kanton Luzern weiterhin 420'000 Franken.
Der Kantonsrat wird die Vorlage in den kommenden Monaten beraten. Die notwendige Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die IG Kultur Luzern unterstützt die überarbeitete Botschaft und setzt sich für die fristgerechte politische Umsetzung dieses Geschäfts ein.