Luzerner Kantonsrat stimmt der Strukturförderung von mittelgrossen Kulturbetrieben in der ersten Beratung zu
Mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern sollen per 2027 gemeinsam vom Kanton und den Standortgemeinden gefördert werden, die Kosten je hälftig zwischen dem Kanton und den Gemeinden getragen werden. Der Luzerner Kantonsrat hat die Botschaft 69 nach der ersten Lesung heute in der März Session vom 23. März 2026 fast einstimmig mit 112 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Auch bereits in der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) stiess die Vorlage der Exekutive auf Zustimmung. Der heutige Zuspruch im Kantonsrat ist ein bedeutender Schritt für die kantonalen Kulturbetriebe und die kantonale Kulturpolitik!
Eine erste Botschaft hatte das Parlament vor drei Jahren zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen. Denn der Regierungsrat hatte 2023 vorgeschlagen, dass die Gemeinden weiterhin für die Förderung der regionalen Kulturhäuser und Festivals zuständig sein sollten. Das Parlament verlangte eine partnerschaftliche Finanzierung der mittelgrossen Betriebe durch Kanton und Gemeinden. Nach einer Überarbeitung der Vorlage und einem Vernehmlassungsprozess in der ersten Jahreshälfte 2025 lag die neue Botschaft im Dezember 2025 vor und stiess auf grosse Zustimmung bei den Vernehmlassungspartnern. Auch die IG Kultur Luzern zeigte sich erfreut über die Botschaft des Regierungsrates zur Strukturförderung für Kulturbetriebe und zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung und unterstützte diese.
Die revidierte Vorlage stiess heute im Kantonsrat auf eine breite Zustimmung. Es gab nur zwei Gegenstimmen von der SVP und zwei Enthaltungen von der FDP. Diskutiert wurde in der ersten Beratung vor allem der Eigenfinanzierungsgrad, der zu unterstützenden Kulturhäuser. So forderte die FDP etwa, dass dieser in den Leistungsvereinbarungen als Zielgrösse festgehalten wird. Unterstützt wurde dieser Antrag lediglich von der SVP. Diese wiederum forderte, dass die gewährten Beiträge für Kulturbetriebe, die den Zielwert nicht erreichen, im entsprechenden Verhältnis gekürzt werden müssen. Beide Anträge wurden abgelehnt, und auch der Regierungsrat sprach sich gegen einen festgelegten Eigenfinanzierungsgrad aus. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der SP, der forderte, dass ein Mindestbeitrag von einem Franken, den die Gemeinden pro Kopf für die Förderung regional bedeutender Kultur leisten sollen, im Gesetz verankert wird.
Bis anhin beteiligte sich der Kanton Luzern nur mit Strukturbeiträgen für die grossen Kulturinstitutionen des Zweckverbands, zu denen etwa das KKL oder das Luzerner Theater gehören. Nun werde eine Lücke geschlossen, sagte Kulturdirektor Armin Hartmann nach der Zustimmung zur Botschaft in der ersten Beratung im Kantonsrat.