Was dringend gebraucht wird: Tempo!

Gianluca Pardini, Geschäftsleitung IG Kultur Luzern

Obwohl das Covid-19-Gesetz in der Herbstsession von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, wartet die Kulturbranche noch immer auf die dringend benötigte Unterstützung. Nachdem das Veranstaltungsverbot am 28. Oktober 2020 ausgeweitet wurde, mussten viele Betriebe ihre Türen aus finanziellen Gründen schliessen – den Clubs wurde der Betrieb gar verboten. Bis die ersten Unterstützungsmassnahmen greifen und Ausfallentschädigungen ausbezahlt werden, wird es für viele vielleicht schon zu spät sein.

Die Ergebnisse der neusten Statistik zur Kulturwirtschaft in der Schweiz zeigt deutlich: Die Kulturbranche ist seit der Corona-Pandemie in der Öffentlichkeit als Sektor mit hoher Bedeutung anerkannt. Mehr als 63'000 Unternehmen mit insgesamt 300'000 Kulturschaffende tragen mit 15,2 Milliarden Franken (2,1% des BIP) massgebend zur Wertschöpfung in der Schweiz bei. In der Zentralschweiz sind mehr als 20'000 Beschäftige im Kulturbereich tätig. Dies entspricht einem Anteil von rund 9 Prozent am schweizweiten Kultursektor. Unternehmen im Kultursektor haben im Durchschnitt deutlich weniger Beschäftigte als dies in der Gesamtwirtschaft der Fall ist. Dies zeigt sich auch bei der Rechtsform: Weit mehr als die Hälfte der Kulturunternehmen (62,2 Prozent) sind Einzelfirmen.

Gerade die letzte Erkenntnis dürfte für die Beurteilung der Covid-19-Massnahmen und deren Umsetzungstempo eine wichtige Rolle spielen. Anfang November 2020 wurde die Corona-Entschädigung für indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zwar ausgeweitet. Doch obwohl die Behörden mit Hochdruck an den Online-Formularen arbeiten, kommt die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes sehr spät. Grosse Fragezeichen stellen sich zudem bei der Umsetzung der Härtefallmassnahmen des Bundes. Die Massnahmen für Härtefälle infolge der Covid-19 Pandemie des Kantons Luzern, welche in Zusammenarbeit mit der Albert Koechlin Stiftung zur Verfügung gestellt wird, schliesst Unternehmen unter fünf Vollzeitstellen aus. Dies schliesst demnach nicht nur einen Grossteil von Kulturbetrieben, sondern auch rund die Hälfte aller KMU im Kanton Luzern aus. Sollten die Härtefallmassnahmen des Bundes bis Ende Jahr von den Kantonsregierungen plangemäss verabschiedet werden, so wäre aufgrund des parlamentarischen Prozesses im Kanton Luzern eine generelle finanzielle Hilfe für Härtefälle nicht vor Februar 2021 zu erwarten.

Viele offene Fragen stellen sich auch in Zusammenhang mit der Umsetzung der im Covid-19-Gesetz enthaltenen Massnahmen für Kultur. Gerade bei den Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, welche voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2020 rückwirkend auf den 1. November beantragt werden können, wird es für die meisten Betriebe überlebenswichtig sein, dass die Einnahmenausfälle aus der Gastronomie mitberücksichtigt werden können. Ab welchem Zeitpunkt die Bearbeitung der neuen Dossiers durch die Behörden beginnt und wann die ersten Zahlungen erfolgen können (ob diese überhaupt in naher Zukunft erfolgen können!), bleibt bis heute ungewiss. Auch die Kurzarbeit ist für viele Kulturbetriebe zwar ein wichtiges Mittel zum Erhalt der Arbeitsplätze – sie steht jedoch im Widerspruch zur Lancierung der Transformationsprojekte (deren konkrete Erarbeitung ebenfalls noch ansteht), für deren Umsetzung und Planung die Arbeitskräfte fehlen werden. Viele Kulturschaffende und Kulturbetriebe kommen allmählich an die Grenzen des Machbaren – denn Überstunden alleine reichen nicht aus, um die so wichtigen Strukturen für Kultur aufrecht zu erhalten. Zügiges Handeln seitens der Behörden ist jetzt angesagt!