Bund beschliesst Kulturlockdown

2. Kulturlockdown ab 12. Dezember 2020: Der Bund verstärkt die Massnahmen gegen das Coronavirus – kulturelle Veranstaltungen mit Publikum werden verboten, Restaurant und Bars müssen von 19.00-06.00 Uhr geschlossen sein. Auch schliessen müssen Museen, Bibliotheken oder Galerien ab 19 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Massnahmen gelten bis am 22. Januar 2021. Die Massnahmen in der Übersicht:

Kulturelle Veranstaltungen

Die Durchführung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen mit Publikum ist verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Kulturelle Einrichtungen

Kulturinstitutionen und Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien und Bibliotheken müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben; ausgenommen sind Einrichtungen für kulturelle Aktivitäten ohne Publikum.

Achtung: Der Kanton Luzern hat die Verordnung des Bundes ergänzt: Museen, Galerien und weitere Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen müssen ebenfalls schliessen.

Proben und kulturelle Aktivitäten im professionellen Bereich

Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen KĂĽnstlerinnen und KĂĽnstlern oder Ensembles. Einschliesslich der Nutzung der hierfĂĽr notwendigen Einrichtungen und Betriebe.

Proben und kulturelle Aktivitäten im nichtprofessionellen Bereich

Aktivitäten von Einzelpersonen ab 16 Jahren sind erlaubt. Aktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren sind erlaubt, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird; auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten.

Sperrstunde ab 19 Uhr fĂĽr Restaurations-, Bar-und Clubbetriebe

Zwischen 19.00 und 06.00 Uhr müssen die Betriebe geschlossen bleiben. In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen die Betriebe bis 01.00 Uhr geöffnet sein. Die Einhaltung der Schutzkonzepte gilt weiterhin.

Hilfeleistungen

Das Härtefallprogramm soll um 1,5 Milliarden Franken aufgestockt werden. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden auf Gesuch Ausfallentschädigungen auszurichten.

Bei Fragen steht die IG Kultur Luzern per E-Mail gerne zur VerfĂĽgung: info@kulturluzern.ch